Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Agentur kom,ma, Inhaberin: Stella Glück
Die folgenden AGB sind im jeweils aktuellsten Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Webseite www.deinkomma.de/agb einsehbar.
Inhalt
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur kom,ma, Inhaberin: Stella Glück – nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die Agentur nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Alle gefertigten Arbeiten der Agentur unterliegen grundsätzlich den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen. Diese AGB sind als Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Agentur zu sehen und werden dem Kunden vor Abschluss eines Auftrages/ Projektes nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gegeben.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketingberatung, Schulungen, Druckerzeugnisse, Grafikdienstleistungen usw. und ist als Full-Service-Agentur zu sehen. Die detaillierte Beschreibung zu den erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Projektverträgen, deren Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrages
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem geschlossenen Vertrag sowie Angeboten und deren Anlagen den vom Kunden in schriftlicher Form auszuhändigende Fragebogen. Der durch den Kunden ausgefüllte Fragebogen ist als Arbeitsanweisung zu betrachten und soll gewissenhaft und vollständig ausgefüllt werden, da er als Grundlage für das Projekt anzusehen ist. Aktualisierungen und Änderungen von Arbeitsanweisungen werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Agentur und dem Kunden.
2.2. Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
2.3. Angebote der Agentur verstehen sich freibleibend und sind 6 (sechs) Wochen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.
2.4. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren. Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per Email an die Agentur zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt die Agentur dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von der Agentur benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.
Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Kunde und Agentur werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen Kunde und Agentur trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist die Agentur einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen. Ein Schadensersatzanspruch für nicht eingehaltene Fristen vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht.
2.5. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen.
2.6. Die Agentur ist nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen.
2.7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Konzepte, Gestaltungen und Entwürfe stehen im geistigen Eigentum der Agentur. Die Agentur behält sich das Eigentum und / oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Entwürfe, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Konzepten, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände und / oder Konzepte ohne schriftliche Zustimmung der Agentur weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
3.2. Die an den Kunden gelieferte Ware/ Dienstleistung bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum der Agentur kom,ma.
4. Gestaltungsfreiheit
4.1. Im Rahmen des Auftrages besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit.
4.2. Der Agentur steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hinaus keine Nachteile entstehen.
5. Korrekturstufen
5.1. Die Agentur korrigiert ihre Werke hinsichtlich Farb-, Text- und Bildkorrekturen, die keine grundlegenden Veränderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsgegenstands hinsichtlich Design, Funktionalität oder ähnliches darstellen, bis der Kunde zufrieden ist. Entsprechend hat der Kunde das Recht, nach Übergabe des Leistungsgegenstandes der Agentur innerhalb der Abnahmefrist (6.1) schriftlich mitzuteilen, inwieweit solche Korrekturen gewünscht sind.
5.2. In einer Korrekturstufe können nur Korrekturen verlangt werden, die kein Änderungsverlangen darstellen, also keine vertraglich nicht vereinbarten Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellen.
5.3. Nach Ablauf der Abnahmefrist (6.1) verfällt das Recht, die Korrekturstufe in Anspruch zu nehmen.
5.4. Weitere Überarbeitungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsgegenstand enthalten. Solche können nur Teil einer neuen Vereinbarung werden und sind gesondert zu vergüten.
6. Abnahme
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen abzunehmen oder ggf. berechtigte Korrekturwünsche mitzuteilen, sobald die Agentur die Fertigstellung schriftlich angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben hat. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, einer schriftlich erklärten Abnahme gleich.
6.2. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes (d. h. hinsichtlich Funktionalität) nach dem Vertragszweck nicht eingeschränkt ist.
6.3. Nach berechtigter Verweigerung der Abnahme gilt das unter Ziffer 6.1. erläuterte Verfahren entsprechend.
6.4. Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch die Agentur vom Kunden abzunehmen.
6.5. Hat die Agentur Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilt die Agentur die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Kunden kann die Agentur entsprechend 5.1 die Abnahme durch den Kunden verlangen.
7. Ticketsystem
7.1. Die Agentur nutzt für sämtliche Kommunikation mit dem Kunden ein eigenes Ticketsystem, sofern mit dem Kunden nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Der Support der Agentur erfolgt werktags zwischen 10 und 16 Uhr per Telefon- oder Ticketsystem.
7.2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Support kostenpflichtig. Es gilt der schriftlich im Angebot/ Vertrag vereinbarte Stundensatz.
7.3. Für Ausfälle oder Folgen fehlerhafter Nutzung des Ticketsystems durch den Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde verpflichtet sich nachzufassen, falls er vermutet oder Kenntnis davon erlangt, dass eine Anfrage die Agentur nicht erreicht hat.
8. Leistungszeit
8.1. Falls nicht ausdrücklich im Vertrag genannte Termine als verbindlich (Fixtermin) bezeichnet wurden, sind genannte Leistungszeiten grundsätzlich unverbindlich.
8.2. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.
8.3. Bei Leistungs-/Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
9. Vergütung
9.1. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
9.2. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
9.3. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
9.4. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet (§ 286 BGB).
9.5. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleiben von diesen Regelungen unberührt.
9.6. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
9.7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
9.8. Für die Benutzung von Transaktionsbörsen für die Bezahlung in Kryptowährungen (z. B. Bitcoin), übernehmen wir keine Haftung. Im Falle von Verlust bei einer Transaktion o. ä. übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Es gilt der zum Zeitpunkt der Transaktion aktuelle Kurs. Etwaige Transaktionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
10. Widerrufsrecht für Druckprodukte
10.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
10.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Agentur.
11. Verschwiegenheitsverpflichtung
11.1. Die Agentur und seine Arbeitskräfte verpflichten sich gegenüber dem Kunden zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Ebenso verpflichtet sich der Kunde gegenüber der Agentur zur Wahrung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber jedermann und zu jeder Zeit. Insbesondere wird der Kunde die Daten der Arbeitskräfte, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur bekannt werden, an keinen Dritten weitergeben sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Aufzeichnungen über diese Daten der Agentur übergeben oder vernichten.
12. Pflichten des Kunden
12.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung an den Kunden zurückgegeben. Die Daten werden durch die Agentur stets nach DSGVO verwertet, gespeichert und ggf. gelöscht (siehe auch Datenschutzerklärung der Agentur kom,ma).
12.2. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen und mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sind.
12.3. Der Kunde ist gehalten, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mitzuwirken. Insbesondere hat er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Dokumentationen, Materialien, Daten, sowie Hard- und Software rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für das zur Vertragserfüllung benötigte Personal. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.
13. Verwertungsgesellschaften
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, die der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
14. Leistungen Dritter/ Beauftragung von Subunternehmer
14.1. Die Agentur ist berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen und ganz oder in Teilen an Subunternehmer, zum Beispiel Fotografen oder Sprecher weiterzugeben.
14.2. Wird vom Kunden die Überwachung der Fremdleistungen beauftragt, kann die Agentur die notwendigen Entscheidungen nach freiem Ermessen treffen und entsprechende Anweisungen geben.
15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
15.1. Verträge treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie werden für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit geschlossen und können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
15.2. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
15.3. Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, dass der Kunde
– seine Mitwirkungspflichten gemäß §3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
– trotz Mahnung und Fristsetzung seiner monatlichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
15.4. Gerät der Kunde verschuldet oder unverschuldet in Verzug mit der oder den Zahlungen, so kann die Agentur den Vertrag kündigen und die bereits erbrachte Leistung zurückhalten, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen besteht nicht.
15.5. Zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bei Kündigung des Vertrags werden eventuell bestehende offene Zahlungsverpflichtungen im Gesamten fällig gestellt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus den mit der Agentur kom,ma, Inhaberin: Stella Glück geschlossenen Verträge abzutreten.
16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grünstadt.
16.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Aßlar, 01.01.2018/
Agentur kom,ma